Der Anwalt
Ist wie immer überlastet und hat keine Zeit, die Rückrufbitte wartet.
Er schaufelt sich eine Lücke frei und ruft den Mandanten zurück, um zu klären, was er für ein Anliegen hat.
Digitale Mandatsanbahnung · für Kanzleien
Hallo, ich bin Elisabeth. Worum geht es bei Ihnen? Was führt Sie zu uns?
Schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Alles Weitere frage ich Schritt für Schritt.
Mein Vater ist am 14. September gestorben. Jetzt kam Post vom Nachlassgericht. So wie es aussieht hatte er wohl ziemlich Schulden.
Danke, das habe ich notiert. Ich habe jetzt noch ein paar Fragen an Sie. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie einfach Bescheid.
War Ihr Vater verheiratet, und wie viele Kinder hat er insgesamt – auch aus früheren Beziehungen?
Er war seit 2009 von meiner Mutter geschieden und hat nicht wieder geheiratet. Kinder sind mein Bruder und ich.
Hatte Ihr Vater, einer der Erben oder Sie selbst einen Wohnsitz im Ausland oder hatten dort gelebt?
Nur mein Bruder, er lebt in Wien.
Habe ich Sie richtig verstanden: Ihr Vater ist am 14.09.2026 verstorben?
Ja
Wann haben Sie vom Todesfall erfahren?
18.09.2026
Angesichts der Schulden Ihres Vaters: Möchten Sie das Erbe annehmen oder beabsichtigen Sie, es auszuschlagen?
Das weiß ich noch nicht. Wenn da mehr Schulden als Wert sind, will ich das Erbe eigentlich nicht.
Verstanden, das halten wir so fest.
Haben Sie bislang schon Schritte unternommen, etwa sich an das Nachlassgericht, einen Notar oder die Bank Ihres Vaters gewandt?
Nein, ich habe nur das Schreiben bekommen und ich war einmal mit der Nachbarin in seiner Wohnung. Ich habe die Post mitgenommen, sonst habe ich noch nichts gemacht.
Dann zur Nachlassregelung: Ist Ihnen bekannt, ob Ihr Vater ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, und falls ja, wer dieses hat oder wo es sich befindet?
Nein, soweit ich weiß hatte er keines.
Gehört zum Nachlass Ihres Vaters auch eine Immobilie, und wenn ja, wo liegt diese?
Ja, die Eigentumswohnung in Landshut, in der er gewohnt hat.
Hatte Ihr Vater ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen, und wenn ja, wo hat dieses seinen Sitz?
Nein
Dann zur Größenordnung: Haben Sie schon eine ungefähre Vorstellung davon, wie groß der Nachlass Ihres Vaters insgesamt ist, also Vermögen und Schulden zusammengenommen?
Nein, leider nicht. Die Wohnung war damals 250.000 Euro wert. Wie viel Kredit noch offen ist weiß ich nicht. In seiner Post waren einige Mahnungen, deswegen vermute ich, dass wahrscheinlich auch auf dem Konto nichts mehr ist.
Ist Ihnen in Ihrer Sache ein Termin oder eine Frist bekannt?
20.10.2026 — Fragebogen für das Gericht
Ist Ihnen noch ein weiterer Termin oder eine weitere Frist bekannt?
Nichts weiter bekannt
Vielen Dank, damit habe ich alles. Wenn Sie uns noch etwas mitteilen möchten oder eine Frage an das Team haben, nehme ich das gerne noch auf. Sonst geht es gleich mit Ihren Kontaktdaten weiter.
Wenn ich das Erbe ausschlage, erbt dann meine Tochter die Schulden? Sie ist acht.
Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, das kann Ihnen unser Team beantworten.
Alles klar, das gebe ich an unser Team weiter. Im nächsten Schritt nehmen wir kurz Ihre Kontaktdaten auf.
Kontaktdaten übermittelt
| Anliegen | Erbschaft / Erbschein / Ausschlagung |
| Dringlichkeit | ● dringend ● normal Grund: Termin oder Frist am 20.10.2026 |
Zusammenfassung von Elisabeth Der Vater der anfragenden Person ist am 14.09.2026 verstorben, es gibt Schulden und eine Eigentumswohnung in Landshut (ca. 250.000 Euro, Kredithöhe unbekannt). Die anfragende Person erwägt eine Ausschlagung und fragt, ob dann ihre achtjährige Tochter die Schulden erben würde. Frist: Fragebogen des Nachlassgerichts bis 20.10.2026. Von KI erstellt. Maßgeblich sind die Angaben und der Verlauf unten. | Kontakt
| ||||||||||||||||
| Verwandtschaft | Kind des verstorbenen Vaters. |
| Erbfall-Zeitpunkt | 14.09.2026 |
| Erbfall-Zeitpunkt (Wortlaut) | "am 14. September" |
| Kenntnis vom Todesfall | 18.09.2026 |
| Testament vorhanden | kein Testament — „Soweit dem Mandanten bekannt, hatte der Vater kein Testament.“ |
| Vermögensgrößenordnung | Keine genaue Vorstellung; die Wohnung war damals etwa 250.000 Euro wert, Kreditstand unbekannt. |
| Immobilie vorhanden | Eigentumswohnung in Landshut, in der der Vater gewohnt hat, damals etwa 250.000 Euro wert. |
| Familie der verstorbenen Person | War seit 2009 von der Mutter geschieden, nicht wieder verheiratet, zwei Kinder: der Mandant und sein Bruder. |
| Wohnsitz im Ausland | Der Bruder des Mandanten lebt in Wien, sonst niemand im Ausland. |
| Unternehmen vorhanden | Kein Unternehmen. |
| Schulden-Indikator | Vermutlich hoher Kredit auf der Wohnung, Höhe unbekannt; wegen Mahnungen vermutet er, dass auf dem Konto nichts mehr ist. |
| Annehmen oder ausschlagen | noch unentschieden — „Noch unentschieden; will ausschlagen, falls die Schulden den Wert übersteigen.“ |
| Schon unternommen | Hat bisher nur das Schreiben erhalten, war einmal mit der Nachbarin in der Wohnung des Vaters und hat die Post mitgenommen, sonst nichts unternommen. |
| Termin oder Frist | 20.10.2026 — Fragebogen für das Gericht |
| Mitteilung am Schluss | "Wenn ich das Erbe ausschlage, erbt dann meine Tochter die Schulden? Sie ist acht." |
| Elisabeth | Hallo, ich bin Elisabeth. Worum geht es bei Ihnen? Was führt Sie zu uns? Schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Alles Weitere frage ich Schritt für Schritt. |
| Mandant:in | Mein Vater ist am 14. September gestorben. Jetzt kam Post vom Nachlassgericht. So wie es aussieht hatte er wohl ziemlich Schulden. |
| Elisabeth | Danke, das habe ich notiert. Ich habe jetzt noch ein paar Fragen an Sie. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie einfach Bescheid. War Ihr Vater verheiratet, und wie viele Kinder hat er insgesamt – auch aus früheren Beziehungen? |
| Mandant:in | Er war seit 2009 von meiner Mutter geschieden und hat nicht wieder geheiratet. Kinder sind mein Bruder und ich. |
| Elisabeth | Hatte Ihr Vater, einer der Erben oder Sie selbst einen Wohnsitz im Ausland oder hatten dort gelebt? |
| Mandant:in | Nur mein Bruder, er lebt in Wien. |
| Elisabeth | Habe ich Sie richtig verstanden: Ihr Vater ist am 14.09.2026 verstorben? |
| Mandant:in | Ja |
| Elisabeth | Wann haben Sie vom Todesfall erfahren? |
| Mandant:in | 18.09.2026 |
| Elisabeth | Angesichts der Schulden Ihres Vaters: Möchten Sie das Erbe annehmen oder beabsichtigen Sie, es auszuschlagen? |
| Mandant:in | Das weiß ich noch nicht. Wenn da mehr Schulden als Wert sind, will ich das Erbe eigentlich nicht. |
| Elisabeth | Verstanden, das halten wir so fest. Haben Sie bislang schon Schritte unternommen, etwa sich an das Nachlassgericht, einen Notar oder die Bank Ihres Vaters gewandt? |
| Mandant:in | Nein, ich habe nur das Schreiben bekommen und ich war einmal mit der Nachbarin in seiner Wohnung. Ich habe die Post mitgenommen, sonst habe ich noch nichts gemacht. |
| Elisabeth | Dann zur Nachlassregelung: Ist Ihnen bekannt, ob Ihr Vater ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, und falls ja, wer dieses hat oder wo es sich befindet? |
| Mandant:in | Nein, soweit ich weiß hatte er keines. |
| Elisabeth | Gehört zum Nachlass Ihres Vaters auch eine Immobilie, und wenn ja, wo liegt diese? |
| Mandant:in | Ja, die Eigentumswohnung in Landshut, in der er gewohnt hat. |
| Elisabeth | Hatte Ihr Vater ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen, und wenn ja, wo hat dieses seinen Sitz? |
| Mandant:in | Nein |
| Elisabeth | Dann zur Größenordnung: Haben Sie schon eine ungefähre Vorstellung davon, wie groß der Nachlass Ihres Vaters insgesamt ist, also Vermögen und Schulden zusammengenommen? |
| Mandant:in | Nein, leider nicht. Die Wohnung war damals 250.000 Euro wert. Wie viel Kredit noch offen ist weiß ich nicht. In seiner Post waren einige Mahnungen, deswegen vermute ich, dass wahrscheinlich auch auf dem Konto nichts mehr ist. |
| Elisabeth | Ist Ihnen in Ihrer Sache ein Termin oder eine Frist bekannt? |
| Mandant:in | 20.10.2026 — Fragebogen für das Gericht |
| Elisabeth | Ist Ihnen noch ein weiterer Termin oder eine weitere Frist bekannt? |
| Mandant:in | Nichts weiter bekannt |
| Elisabeth | Vielen Dank, damit habe ich alles. Wenn Sie uns noch etwas mitteilen möchten oder eine Frage an das Team haben, nehme ich das gerne noch auf. Sonst geht es gleich mit Ihren Kontaktdaten weiter. |
| Mandant:in | Wenn ich das Erbe ausschlage, erbt dann meine Tochter die Schulden? Sie ist acht. |
| Elisabeth | Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, das kann Ihnen unser Team beantworten. Alles klar, das gebe ich an unser Team weiter. Im nächsten Schritt nehmen wir kurz Ihre Kontaktdaten auf. |
* Zur Vorführung visuell vereinfacht* Echtes Briefing aus diesem Gespräch
Irgendwas passt nicht, alles braucht lang und ist irgendwie umständlich.
Das muss doch besser gehen.
Ist wie immer überlastet und hat keine Zeit, die Rückrufbitte wartet.
Er schaufelt sich eine Lücke frei und ruft den Mandanten zurück, um zu klären, was er für ein Anliegen hat.
Hat wie immer einen wichtigen Fall. Ruft an und erzählt der Sekretärin seine Geschichte.
Dann kommt endlich der Rückruf vom Anwalt. Dieser fragt, um was es geht. Er erzählt alles noch einmal.
Hat wie immer eine lange Liste von Aufgaben – sollten am besten gestern schon fertig sein.
Dann kommt zwischenrein der Anruf. Sie geht ran. Schnell alles notieren und dann zurück an die Arbeit.
Bekommt bereits direkt alle Informationen geordnet auf einen Blick.
Erledigt den Rückruf in Minuten.
Wird von der KI-Assistenz bereits alles gefragt.
Bekommt anschließend einen professionellen Rückruf zum weiteren Vorgehen.
Wird nicht unterbrochen und arbeitet in Ruhe weiter.
Bekommt die Anfrage bereits fertig auf den Tisch.
Jede Anfrage von vorne …
… aber Sie entscheiden, wie: Blättern Sie an der Ecke um.
er ist angespannt und erzählt drauflos
entspannt, in seinem Tempo, wann es ihm passt
zwischen zwei Akten, die Arbeit wartet
mit dem Mandanten schreibt die KI-Assistenz
aus dem, was gesagt und erfasst wurde
übersichtlich, mit allen Fakten + dem Wortlaut
und holt noch mal selbst alle Informationen ein
ist bereits top informiert und in ein paar Minuten fertig
Ob Generalist oder Spezialist: Wir haben die passende Assistenz für Sie.
Basis
Bianca übernimmt die Aufnahme neuer Mandate aus jedem Rechtsgebiet. Ohne dass jemand aus Ihrer Kanzlei dafür gebunden wird, liegt danach jede Anfrage vollständig und geordnet digital vor.
Fachmodul · Erbrecht
Elisabeth ist auf das Erbrecht spezialisiert. Sie kann alles, was Bianca kann, erkennt aber zusätzlich, um welches spezifische erbrechtliche Anliegen es geht:
Das Modul für Mietrecht ist gerade im Aufbau.
Falls Sie mitgestalten möchten, freuen wir uns über Ihre
Nachricht. Pilotkanzleien erhalten besondere Konditionen.
Das Modul für Arbeitsrecht ist gerade im Aufbau.
Falls Sie mitgestalten möchten, freuen wir uns über Ihre
Nachricht. Pilotkanzleien erhalten besondere Konditionen.
Das Modul für Familienrecht ist gerade im Aufbau.
Falls Sie mitgestalten möchten, freuen wir uns über Ihre
Nachricht. Pilotkanzleien erhalten besondere Konditionen.
Ihr Rechtsgebiet ist noch nicht dabei? Setzen Sie es gern unverbindlich auf unsere Liste. Ihre Wünsche entscheiden mit, welches Modul wir als Nächstes aufbauen.
Rechtsgebiet auf die Liste setzenGesparte Arbeitszeit × Personalkosten − Preis = Ihr Gewinn.
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Wann sich das für Sie rechnet?Zum Rechner
Für allgemein tätige Kanzleien
149 € /Monatinklusive 100 Gespräche im Monat
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Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Zögern Sie nicht und fragen Sie unverbindlich einen kostenlosen Testzugang an. 14 Tage lang testen Sie die KI-Assistentin Ihrer Wahl selbst im Gespräch und sehen, welches Briefing daraus entsteht.
Wir beantworten gern jede Frage und helfen Ihnen weiter.
Wir melden uns bei Ihnen.
Auf jeden Fall. Ob am PC oder auf Papier, jemand muss ans Telefon gehen und mitschreiben. Der Unterschied: Mit unserer Mandatsanbahnung schildert Ihr Mandant sein Anliegen in Ruhe, und die KI-Assistenz fragt die Punkte ab, auf die es dabei ankommt. Das Sekretariat gewinnt Zeit für seine übrigen Aufgaben, und der Anwalt hat beim Rückruf schon alles vor sich. Ihr Mandant muss nichts zweimal erzählen.
Durch gezielte Führung auf Ihrer Website. Das Gute ist, dass sich Mandanten erfahrungsgemäß vor dem ersten Kontakt die Website der Kanzlei ansehen. Aktuell stehen dort vermutlich alle Kontaktwege gleichrangig nebeneinander, Formular, E-Mail und Telefon, und die Anfragen kommen auf allen Kanälen an. Künftig hat dort die Mandatsanbahnung Vorrang.
Ja, gleich mehrere. Ihr Mandant kann sich melden, wann es ihm passt, gerade nach der Arbeit und am Wochenende. Ob mitteilsam oder wortkarg: Die KI-Assistenz fragt nach, worauf es ankommt. Aus unseren laufenden Tests können wir sagen: Wer es eilig hat, ist in unter fünf Minuten fertig. Und beim Rückruf geht es für Ihren Mandanten gleich zur Sache, ohne dass er alles noch einmal erzählen muss.
Gerade dann. Für kleine und mittelständische Kanzleien ist die Unterstützung besonders sinnvoll: Jeder Anruf unterbricht die Arbeit, die gerade ansteht, ob im Sekretariat oder beim Anwalt selbst. Die KI-Assistenz nimmt die Anfrage Ihres Mandanten vollständig auf, wann immer er schreibt, auch abends und am Wochenende. Bei Ihnen kommt ein geordnetes Briefing an, und Sie rufen gut vorbereitet zurück, wenn es in Ihren Tag passt.
Schauen Sie hier, wann es sich für Sie rechnet: Zum Rechner
Ja, deutlich mehr. Den Ablauf bestimmt ausschließlich unser System: Es erkennt das spezifische Anliegen und stellt die Fragen nach festen Regeln. Was Ihr Mandant schon von sich aus erzählt, nimmt es gleich auf, statt noch einmal danach zu fragen.
Die KI führt lediglich anhand dieses Ablaufs das Gespräch, damit es sich für Ihren Mandanten angenehm anfühlt. Sie berät nicht und lässt sich auf keine anderen Themen ein; jede Antwort wird vor dem Absenden geprüft.
Was die KI ausdrücklich nicht erhält, sind die persönlichen Kontaktdaten Ihres Mandanten; sie gehen direkt ins Briefing. Dort ist jede Aussage am Wortlaut geprüft, und den ganzen Verlauf bekommen Sie mit.
Nein. Sie erhalten von uns ein fertiges Kontaktfeld, in dem der Link zur Mandatsanbahnung schon eingetragen ist. Wer Ihre Website betreut, intern oder als Webagentur, baut es an der passenden Stelle ein. Gibt es dafür niemanden, übernehmen wir den Einbau auf Wunsch für Sie.
Sprechen Sie uns gern an: Zum Kontaktformular
Haben Sie in diesen Rechtsgebieten Ihre Schwerpunkte, lohnt sich je Rechtsgebiet eine eigene Fachassistentin: Ihr Mandant wird gleich nach dem gefragt, worauf es in seinem Fall ankommt. Sind Sie allgemein tätig, ohne feste Schwerpunkte, oder möchten Sie erst einmal schlank einsteigen, ist Bianca die passende Assistenz für die ganze Kanzlei.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, schreiben Sie uns gern: Zum Kontaktformular
Ja, jederzeit. Schreiben Sie uns einfach; wir prüfen jeden Wunsch kurzfristig. Nützt er allen Kanzleien, setzen wir ihn um und spielen ihn als Update aus, im Preis enthalten. Was nur zu Ihrer Kanzlei passt, lässt sich meist individuell umsetzen, zum Festpreis nach Absprache. Damit alles zuverlässig läuft, testen wir die Mandatsanbahnung täglich automatisch; fällt Ihnen doch einmal etwas auf, kümmern wir uns umgehend darum.
Sie haben schon eine Idee? Schreiben Sie uns: Zum Kontaktformular
Wir sind ein junges Unternehmen aus München und bringen jahrzehntelange IT‑Erfahrung in Prozessautomatisierung, Projekten und der Betreuung kleiner und mittelständischer Betriebe mit, dazu langjährige Praxis in Anwaltskanzleien.
Wir stellen jede Lösung genau auf Sie ein: persönlich, praxisnah und so, dass es sich für Sie rechnet.