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Wissen

Was ein Chat-Assistent auf Ihrer Website kann

Viele Besucher kommen abends oder am Wochenende auf Ihre Website und finden niemanden, den sie fragen können. Wir bauen Chat-Assistenten, die ihr Anliegen aufnehmen, Fragen aus Ihren Unterlagen beantworten und alles an Ihr Team weitergeben.

Was der Assistent übernimmt

  1. Anliegen aufnehmenKIDer Besucher schreibt in eigenen Worten, worum es geht. Der Assistent fragt Schritt für Schritt nach, was Ihr Team für die Bearbeitung braucht.
  2. Fragen beantwortenKIÖffnungszeiten, Ablauf, benötigte Unterlagen: Der Assistent stützt seine Antworten auf die Informationen, die Sie dafür freigeben. Findet er dort nichts, sagt er das und nimmt die Frage für Ihr Team auf.
  3. ZusammenfassenKIAus dem Gespräch entsteht eine Zusammenfassung mit Kontaktdaten für Ihr Team, etwa per Mail an die zuständige Person. Ihr Team prüft sie beim Lesen.
  4. ÜbernehmenAb hier arbeitet Ihr Team: Es ruft zurück oder antwortet per Mail, mit allen Angaben vor sich.

Wo ein Mensch gebraucht wird

Auch mit guten Unterlagen kann eine KI falsch oder unvollständig antworten. Darum legen wir mit Ihnen fest, welche Fragen der Assistent bearbeitet und wann er an Ihr Team verweist. Fachliche Bewertungen, Preise und verbindliche Zusagen bleiben bei Ihnen.

Eine Übergabe ist eine Nachricht oder eine Rückrufbitte an Ihr Team. Sie bedeutet nicht, dass sofort jemand im Chat antwortet.

Bei Kanzleien ist der Rahmen besonders eng: Die Assistentin erfasst Angaben und gibt keine Rechtsauskunft. Die rechtliche Bewertung des Falls übernimmt die Kanzlei.

Was Sie dafür bereitstellen

Für den Anfang brauchen wir typische Anfragen, aktuelle Informationen zu Ihrem Angebot und eine Person, an die übergeben wird. Gemeinsam legen wir fest, welche Inhalte der Assistent verwenden darf. Interne Unterlagen gehören nur hinein, soweit sie für Besucher bestimmt sind.

Vor dem Start testen wir typische Fragen, fehlende Angaben und Fragen außerhalb des vorgesehenen Themas.

KI-Hinweis und Datenschutz

Seit dem 02.08.2026 muss erkennbar sein, dass man mit einer KI schreibt, spätestens bei der ersten Nachricht, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1 und 5 Verordnung (EU) 2024/1689). Die Pflicht trifft den Anbieter; wir bauen den Hinweis ein.

Chat-Nachrichten enthalten oft personenbezogene Daten, verantwortlich bleiben Sie. Auf welcher Rechtsgrundlage Sie sie verarbeiten, wie Besucher am Chat informiert werden und ob der Chat etwas im Browser speichert, klären wir vor dem Start mit Ihnen und der Person, die bei Ihnen für Datenschutz zuständig ist (Art. 6 und 13 DSGVO, § 25 TDDDG). Verarbeiten wir die Gespräche in Ihrem Auftrag, schließen wir einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Darin stehen die beteiligten Dienstleister und, falls Daten in Drittländer gehen, die Grundlage dafür.

Für Kanzleien gilt mehr: Anfragen können besonders geschützte Daten enthalten, etwa zur Gesundheit oder zu Straftaten (Art. 9 und 10 DSGVO). Mit Dienstleistern, die Zugang zu Mandatsgeheimnissen haben, braucht eine Anwaltskanzlei einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht; für Dienste im Ausland gelten zusätzliche Anforderungen (§ 43e BRAO, § 203 StGB). Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einsatzes.

Ausgearbeitet für Kanzleien

Für Kanzleien haben wir eine Mandatsanbahnung ausgearbeitet: Der Mandant schildert auf der Kanzlei-Website sein Anliegen, die Assistentin fragt Schritt für Schritt nach, etwa nach Beteiligten und Fristen, und die Kanzlei bekommt eine Zusammenfassung per Mail. Eine Rechtsauskunft gibt sie nicht. Die Gespräche auf unserer Kanzlei-Seite sind Vorführungen.

Häufige Fragen

Antwortet der Assistent auch, wenn er etwas nicht weiß?

Er soll es nicht: Er antwortet aus den Unterlagen, die Sie freigeben, und sagt, wenn dort nichts steht. Ganz ausschließen lassen sich falsche Antworten bei einer KI nicht. Darum testen wir vor dem Start und legen fest, wann er an Ihr Team übergibt.

Merkt der Besucher, dass er mit einer KI schreibt?

Ja. Der Hinweis steht am Anfang des Gesprächs, so verlangt es die KI-Verordnung. Wie ein Besucher einen Menschen erreicht, etwa über eine Rückrufbitte, legen wir mit Ihnen fest.

Brauchen wir dafür eine neue Website?

Nein. Der Assistent wird in Ihre bestehende Website eingebunden. Was dafür angepasst werden muss, hängt von Ihrem System ab; auf Wunsch übernehmen wir den Einbau.

Geht das auch intern für unser Team?

Ja. Wir bauen auch Wissensassistenten für Handbücher, Vorlagen und andere interne Unterlagen. Wer welche Inhalte nutzen darf, legen wir dabei mit Ihnen fest.

Was fragen Besucher Ihrer Website?

Erzählen Sie uns im Erstgespräch, welche Anfragen über Ihre Website kommen und welche Angaben dabei oft fehlen. Wir sagen Ihnen, ob ein Chat-Assistent dafür passt. Das erste Gespräch kostet nichts.